Gastarife in Linsengericht
Den Gasversorger zu wechseln ist in Deutschland seit dem Jahr 2006 möglich. Etliche regionale Gasversorger haben inzwischen ihr Liefergebiet erweitert und konnten sich so als Player auf dem Marktplatz Deutschland behaupten. Sie versorgen nun auch außerhalb ihres Stammgebietes ihre Kunden mit Gas. Ein Wechsel des Gasanbieters lohnt sich für jeden Haushalt. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh kann ein Wechsel rund 500 Euro pro Jahr an Heizkosten einsparen. Erst durch die Trennung des Gaspreises vom Ölpreis ist dieses möglich geworden. Der Gaspreis für private Abnehmer darf nicht mehr direkt an den Preis des Öls gekoppelt werden. Dieses Urteil fällte der BGH am 24.03.2010 und stärkte hierdurch die Rechte der Gaskunden. Die alleinige Bindung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Verbraucher unverhältnismäßig, entschieden die Richter In jedem Fall müssten die Versorger die Kosten klarer offenlegen. Die Kopplung der Gaspreise an den Preis von Erdöl bestand bereits seit den 1960er Jahren. Aus diesem Grund zogen Anstiege des Ölpreises mit Verspätung auch stets einen Anstieg des Gaspreises nach sich. Hierbei handelte es sich allerdings keineswegs um ein Gesetz, sondern allein um eine Vereinbarung zwischen Gasproduzenten und den Gasversorgern. Angesichts steigender Energiepreise wuchs die Kritik an diesem Abkommen, da mit ihr Preiszuwächse oftmals pauschal begründet wurden.
Der Wechsel des Gasversorgers ist mühelos zu verwirklichen. Sie ermitteln unter Einsatz des Gasrechners die Preise der Gasanbieter für
Linsengericht. Hierbei können Sie die Kriterien auf Ihre persönlichen Notwendigkeiten anpassen. Wenn Sie Ihren Idealtarif aufgespürt haben, füllen Sie online ein Bestellformular aus oder laden es sich herunter. Danach geht alles Weitere automatisch von statten. Sie haben trotzdem ein zweiwöchiges Recht, den Auftrag zurückzuziehen. Der neue Gasversorger übernimmt die Formalitäten für Sie.